Neue Verordnung von Tattoo-Farben im EU-Raum

Zum neuen Jahr gibt es in der EU eine neue Verordnung für die Verwendung von Tattoo-Farben. Was auch in der Schweiz für Verunsicherung sorgt. Man muss erwähnen, dass dies zunächst einmal nur unsere Nachbarn betrifft und andere Länder die zur EU gehören. Die Schweizer Behörden und die in der EU sind seit Jahren dran eine einheitliche Lösung zu finden, doch aktuell betrifft uns die Verordnung nicht. 

Die Chemikalienverordnung (REACH) hat per 4. Januar 2022 die Höchstkonzentration von bestimmten Konservierungs- und Bindemitteln angepasst. Tattoo Farbe besteht unter anderem, nebst Pigmenten auch aus Konservierungs- und Bindemitteln. Durch die Änderung wird ein grosser Teil der Farben neu als gesundheitsgefährdend eingestuft. Vereinzelt können allergische Reaktionen hervorgerufen werden, bzw. es wird vermutet, dass manche Stoffe in höheren Konzentrationen krebserregend sein könnten. Man muss hier aber klar erwähnen dass es hierzu kaum bis keine empirische Studien gibt, die zu Reaktionen oder Langzeitfolgen eine stichhaltige Aussage treffen können. 

Situation in der Schweiz
Das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit- und Veterinärwesen) ist bemüht die neuen Verordnungen in der Schweiz ebenfalls zu übernehmen bzw. anzupassen. Gemäss Aussage des BLV wird die Umsetzung mit einer Übergangsfrist bis etwa Mitte 2023 dauern.

Wird es also bald keine farbigen Tattoos mehr geben?
Mit der Änderung und Erlassung von neuen Gesetzen und Verboten, werden die Hersteller von Tattoo-Farben auch dazu bewegt, ihre Rezepturen anzupassen oder Alternativen anzubieten. Im Hintergrund ist dies auch längst passiert. Farbige Tattoos werden so schnell also nicht aussterben und wir freuen uns über viele bunte Aufträge.